Garantiebedingungen

5 Jahre Garantie auf viele Bausätze

Unsere Produkte werden unter hohen Qualitätsanforderungen gefertigt. Deshalb können wir auf viele Bausätze aus unserem Onlineshop eine Garantie von 5 Jahren geben. Welches Gartenhaus, Gerätehaus, Pavillon oder Holzgarage eine Garantie von 5 Jahren hat, ist in der jeweiligen Artikelbeschreibung gekennzeichnet.

Allgemeine Hinweise
Der Bausatz wird sorgfältig geprüft und verpackt. Um etwaige auftretende Probleme während des Aufbaus durch Sie oder Ihrer Aufbaufirma zu vermeiden, kontrollieren Sie bitte die Lieferung auf Vollständigkeit laut Stückliste vor dem Aufbau. Diese Kontrolle muss innerhalb 14 Tagen nach Anlieferung bei Ihnen erfolgen soweit keine anderen Absprachen getroffen wurden. Ansprüche auf Gewährleistung beschränken sich auf den Austausch von fehlerhaftem Material. Von vornherein sichtbar fehlerhafte oder defekte Bauteile, die trotzdem verbaut oder gestrichen werden, sind vom Umtausch ausgeschlossen. Alle weiteren Ansprüche sind ausgeschlossen!


5 Jahre Garantie



Für Produkte mit der Kennzeichnung „5 Jahre Garantie“ räumen wir eine Händlergarantie ein.

I. Garantiebedingungen:
Neben den Ihnen zustehenden gesetzlichen Mängelrechten gewähren wir Ihnen 5 Jahre Garantie auf die mit dem Garantieversprechen beworbene Ware. Die Garantie beschränkt sich auf Holzkonstruktion und Verarbeitungsqualität der Hölzer und auf Holzteile, die nachweisbar wegen fehlerhafter Bauart oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder erheblich in Ihrer Brauchbarkeit beeinträchtigt sind. Glaselemente unterliegen nach dem Verbauen nicht der Garantie. Für aus anderem Material als Holz bestehende Bauteile gelten nur die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen und sonstige Gesetze; hierfür gilt die Garantie nicht. Schadhafte oder defekte Einzelteile müssen vor dem Einbau beanstandet werden, da sonst der Garantieanspruch erlischt.
 
Bitte wenden Sie sich im Garantiefall an uns als Garantiegeber:
Holzhaus Helle, Jürgen Helle
Scharfenberger Str. 11
59929 Brilon
Email-Adresse: info@gartenhausvertrieb.de
Tel.: 02961-5298298
Fax: 02961-744514
 
II. Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch:

  • Unsachgemäße Fundamente und Gründungen
  • Transportschäden, die durch den Spediteur verursacht wurden. Diese müssen unverzüglich mit dem vom Transporteur quittierten Lieferschein gemeldet werden.
  • Schäden aufgrund einer unsachgemäßen Behandlung während und nach den Montagearbeiten
  • Eine unseren Anleitungen nicht entsprechende Verwendung des Materials
  • Schneelasten: ca. 75 kg/m² / 125 kg/m² (produktabhängig)
  • Bauseitige Veränderungen am Haus
  • Nichtbeachtung der Pflegehinweise und daraus entstehende Mängel
  • Unzureichende Pflege des Holzes
  • Fehlerhafter Holzschutzanstrich
  • Holzschädigungen / Verfärbungen aufgrund unzureichender Belüftung
  • Holzschädigungen / Verfärbungen aufgrund mangelhafter oder unvollständiger Dachabdichtungen, fehlenden Dachabschlüssen oder Dachrinnen
  • Windgeschwindigkeit über Stärke 7, Naturkatastrophen oder anderweitige gewaltsame Einwirkungen
  • Das Produkt ist im Besitz des Erstkäufers und wurde nicht demontiert und wieder aufgebaut.
  • Gewerbliche Nutzung (Garantiezeit:1 Jahr)
Bei Farbänderung, Ausfallästen, Harzgallen, Verzug, nicht durchgehende Risse oder ähnlichen Veränderungen, die zu den natürlichen Eigenschaften des Holzes zählen, besteht kein Beanstandungsgrund. Für Bepflanzungen ab einer Wuchshöhe von 10 cm muss ein Mindestabstand von 2 m um das Haus eingehalten werden. Dies dient der ausreichenden Belüftung. Weitergehende Ansprüche und Folgeschäden fallen nicht unter die Garantiebestimmungen.
Allgemeine Pflegehinweise sind zu berücksichtigen:
  • Das Holz darf vor und während der Montage nicht der prallen Sonne oder anhaltender Feuchtigkeit ausgesetzt werden.
  • Bei werkseitig naturbelassenen Gartenhäusern müssen Sie vor, während oder direkt nach dem Aufbau innen und außen einen Bläuesperrgrund und anschließend einen zweifachen Schutzanstrich auftragen. Bei werkseitig vorbehandeltem Außenanstrich ist der Innenraum zu behandeln. Fenstergläser sind nach dem Anstrich nochmals auf Dichtigkeit zu prüfen und ggf. mit Silikon abzudichten. Blockbohlen-Überstände müssen ggf. an sehr ungeschützten Standorten von außen mit geeigneten Dichtungsmassen abgedichtet werden.
  • Pflegeintervall: Holzbauteile, auch farblich beschichtete sind einer regelmäßigen qualifizierten Beurteilung zu unterziehen und auftretende Mängel an dem Bauteil bzw. an dem Anstrich sofort fachgerecht zu beseitigen. Ein regelmäßiger Folgeanstrich, Pflegeanstrich, Renovierungsanstrich muss durchgeführt werden.
  • Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Farbenfachberater nach geeigneten Farben und Lasuren.
  • Die Oberfläche muss regelmäßig auf mechanische Beschädigungen wie z.B. Hagelschlag überprüft werden. Eventuelle Schadstellen müssen umgehend ausgebessert werden, um größere Folgeschäden zu vermeiden. Holzbauteile sind regelmäßig zu pflegen und zu warten

 
III. Anmeldung des Garantiefalls
Unsere Garantie erstreckt sich räumlich auf das Land der Bundesrepublik Deutschland. Jede Beanstandung muss bei Holzhaus Helle schriftlich unter Vorlage von aussagekräftigen Fotos und der Originalrechnung, die als Garantieurkunde gilt, erfolgen. Kann die Originalrechnung nicht mehr vorgelegt werden, ist ein Garantieanspruch ausgeschlossen. Nach Eingang der Anzeige bei Firma Holzhaus Helle hat diese innerhalb von vier Wochen dem Kunden gegenüber zu erklären, ob ein Garantiefall anerkannt wird. Erfolgt keine Mitteilung innerhalb dieser Frist, gilt der Garantiefall als abgelehnt. Während dieses Zeitraums ist Holzhaus Helle oder einem von ihr beauftragten Dritten die Besichtigung des beanstandeten Produkts vor Ort zu gewähren, um die Berechtigung des Anspruchs zu prüfen.
IV. Garantieumfang
Bei einem anerkannten Garantiefall wird nach Wahl von Holzhaus Helle das nicht ordnungsgemäße Produkt repariert oder alternativ hierzu gleichwertiges Ersatzmaterial gestellt. Das Ersatzmaterial kann von dem Kunden kostenlos unter Ausschluss aller weitergehenden Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz von Demontage- oder Folgekosten sowie auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst eingetreten sind, bei seiner Verkaufsstelle, die sich aus der Originalrechnung ergibt, abgeholt werden. Alle weiteren Anbauteile (Dachrinnen, Zylinderschlösser, Schlosskästen, Beschläge, Dachschindeln, Dichtungsbahnen usw.) unterliegen der gesetzlichen 2-jährigen Garantie.
V. Verjährung des geltend gemachten Garantieanspruchs
Durch den Garantiefall verlängert sich die Garantiefrist nicht. Die Ansprüche aus dieser Garantie verjähren in sechs Monaten, beginnend mit dem Eingang der schriftlichen Beanstandung des Kunden bei Holzhaus Helle (siehe III.), frühestens jedoch mit Ablauf der Garantiefrist.